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Datum: 19.08.2025

Aktenzeichen: 25 Ca 5398/24

1. Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Euskirchen vom 25.01.2024, zugestellt am 27.01.2024, Az. 23-4598606-0-2 wird aufrechterhalten.

2. Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin weitere 600,00 € zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 07.06.2025 zu bezahlen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Streitwert wird auf 46.900,00 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.