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Datum: 19.08.2025

Aktenzeichen: 25 Ca 6432/24

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 28. Oktober 2024 nicht beendet wurde.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 20.492,88 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.